Verwaltungsfachangestellte/r

Verwaltungsfachangestellte erledigen Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden, in verschiedenen Institutionen und in Unternehmen.(Quelle:berufenet.arbeitsagentur.de)

Die Schülerinnen und Schüler

  • besitzen eine breite berufliche Handlungskompetenz, um Aufgaben im Bereich öffentlicher
    Verwaltungen und Betriebe verantwortungsbewusst und bürgerorientiert wahrzunehmen,
  • erkennen, dass die Funktionsfähigkeit des demokratischen und sozialen Rechtsstaates eine öffentliche Verwaltung erfordert, die sich als Dienstleister für den Bürger versteht,
  • erkennen die Bedeutung wirtschaftlicher, rechtlicher, technischer, sozialer und ökologischer Wertvorstellungen bzw. Zusammenhänge für die Erfüllung und Veränderung von Verwaltungsaufgaben und begreifen die Verwaltung als lernende Organisation,
  • erfassen Problemstellungen, entwickeln rechtlich begründete, bürgerorientierte Lösungsvorschläge, begründen Entscheidungen und setzen Arbeitstechniken aufgabenorientiert ein,
  • kommunizieren mit Bürgern und Mitarbeitern sachlich richtig und sprachlich angemessen,
    arbeiten in Teams mit anderen konstruktiv zusammen,
  • können Arbeitsabläufe effektiv gestalten und dabei Arbeitsmittel, Informations- und Kommunikationstechniken entsprechend den jeweiligen rechtlichen und organisatorischen Erfordernissen und dem Stand der technischen Entwicklung nutzen,
  • sind in der Lage, Informationen auch unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu beschaffen, aufzubereiten, auszuwerten und weiterzugeben,
  • verstehen wirtschafts-, rechts-, sozial- und umweltpolitische Zielvorstellungen und beurteilen Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung aus der Sicht verschiedener Interessen,
  • berücksichtigen wirtschaftliches Denken bei beruflichen Tätigkeiten,
  • entwickeln Problembewusstsein für den Schutz der Umwelt und berücksichtigen entsprechende Möglichkeiten bei der Berufsausübung und in anderen Lebensbereichen,
  • erkennen, dass Bereitschaft und Fähigkeit zum selbständigen lebensbegleitenden Lernen wichtige Voraussetzungen für eine langfristig erfolgreiche Berufsausübung sind

Jeweils mehrere Lernfelder beziehen sich auf die Kernbereiche beruflicher Tätigkeiten:

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft einschließlich Personalwirtschaft (im Sinne des § 3 Abs. 1 Pos. 5 und 6 der Verordnung über die Berufsausbildung)
  • Verwaltungsverfahren (im Sinne des § 3 Abs. 1 Pos. 7 der Ausbildungsordnung und der fachrichtungsspezifischen Positionen in § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung).

Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung öffentlicher Dienst vom 26.November.1993 dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt C: Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Der vorliegende Rahmenlehrplan ist fachrichtungsübergreifend angelegt. Er bezieht sich auf berufliche Aufgaben und Handlungsabläufe, die allen bzw. mehreren Fachrichtungen gemeinsam sind, und verknüpft sie mit gesellschaftlichen und individuellen Problemstellungen. Bei der Beschulung soll die Berücksichtigung des regionalen Differenzierungsbedarfs angestrebt werden.

Joachim Krüger
Tel.: 04551 9631-42
joachim.krueger@bbz-se.de