Schulordnung

Vorwort
Wir verstehen uns als eine Schulgemeinschaft, die in hohem Maße demokratische Werte pflegt. Die Werte Toleranz, Fairness und Kompromissfähigkeit sind das Fundament für ein gelingendes Zusammenleben. Als anerkannte „Schule ohne Rassismus – Schule für Courage“ setzen wir uns dafür ein, dass Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Religion, der Weltanschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, einer Behinderung, oder der sexuellen Orientierung, keinen Platz haben! Für uns zählt dazu auch, dass das Tragen menschenverachtender und extremistischer Kennzeichen und Symbole an unserer Schule nicht zulässig ist. Wir laden alle ein, an der Verwirklichung dieser Prinzipien aktiv mitzuwirken. Die rechtlichen Grundlagen für diese Schulordnung bildet das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

1. Sicherheit und Parken
Fahrzeuge dürfen nur auf den beschilderten Parkplätzen abgestellt werden. Die Schüler*innen dürfen grundsätzlich nicht auf den für Lehrkräfte ausgewiesenen Parkplätzen parken. Für Haus A und Haus B ist der zentrale Schüler*innenparkplatz der beschilderte Parkplatz der Kreissporthalle im Holunderweg (Zufahrt über die Rosenstraße – Efeustraße – Holunderweg). In der Landwirtschaftsschule in der Hamburger Straße sind die für Schüler*innen ausgewiesenen Parkplätze zu benutzen. Das Schulgelände soll während des Unterrichts und in den Pausen nicht befahren werden. Auf dem Schulhof der Landwirtschaftsschule ist den Lehrkräften und Besuchern das Parken auf dem Schulhof erlaubt, dies gilt mit Einschränkung auch für den Schulhof von Haus A. Auf dem Schulhof ist das Fahren mit Zweirädern (Fahrräder, Mofa, Motorroller, Motorräder, EScooter usw.), das Skateboardfahren und Inlineskaten untersagt. Beim Wechsel zwischen Haus A und Haus B ist wegen des starken Straßenverkehrs besondere Vorsicht zu üben.

2. Pausenaufenthalt
Der überwiegende Aufenthaltsort der Schüler*innen während der Pausen ist der Schulhof. Der Aufenthalt in den Klassenräumen und den Werkstätten ist während der Pausen nicht gestattet. Ausnahmen hiervon sind durch gesonderte Regelungen möglich. Schüler*innen dürfen das Schulgelände während der Freistunden und in den Pausen verlassen. Unser Auftreten in der Öffentlichkeit hat Signalwirkung. Wir wollen mit den Nachbarn unserer Schule friedlich zusammenleben. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, sich auch außerhalb des Schulgeländes z.B. bei Aufenthalten auf den Bürgersteigen rücksichtsvoll zu verhalten. Dort anfallender Müll wird selbstverständlich in den Müllbehältern entsorgt.

3. Rauchen
Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Kreissporthalle ist das Rauchen gemäß Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein verboten. Das gilt auch für sog. elektr. Zigaretten. Anfallende Zigarettenkippen sind grundsätzlich, auch auf den Bürgersteigen im Aufenthaltsbereich der Schule, über die Abfallbehälter zu entsorgen.
Wir wollen die gesundheitliche und ökologische Gefährdung aller Lebewesen und Mitmenschen durch Giftstoffe wie z.B. Nikotin, welche in Grundwasser, Seen, Böden und unsere Nahrungskette gelangen, vermindern.

4. Drogen und Energy-Drinks
Es ist verboten, die Schule unter Einfluss von Drogen jeglicher Art zu betreten. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie vor und während der Unterrichtszeit Drogen, dazu gehören auch Alkohol oder Ersatzdrogen in jeglicher Form, zu sich zu nehmen, bei sich zu tragen oder anderen zugänglich zu machen. Verstöße werden mit einem Schulverweis geahndet. Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sind Energy-Drinks verboten.

5. Sauberkeit und Abfälle
Klassenräume, Möbel, Toiletten, Wände, Schulhöfe, Werkstätten, Labore, Umkleideräume, Sporthalle und alle anderen Gebäudeteile und Einrichtungen sind stets sauber zu halten. Abfälle gehören in die entsprechenden Müllbehälter und werden -soweit Behälter dafür aufgestellt sindgetrennt. Vermeiden Sie die Entstehung von Müll in der Schule. Räumen Sie herumliegende Abfälle ohne Aufforderung auf. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule zu achten. Dieses gilt auch für das Außengelände und die Kioske. Die Schüler*innen sind für die Sauberkeit in ihren Klassenräumen mitverantwortlich.

6. Möbel, Medientechnik und sonstige Einrichtungen
Das Eigentum der Schule ist pfleglich zu behandeln und darf nicht beschädigt werden. Das Beschreiben von Möbeln und Wänden ist verboten. Wer mutwillig die Medientechnik, einschließlich der Interaktiven Tafeln und sonstige Einrichtungen beschädigt, verschmutzt oder zerstört, muss für den Schaden haften. Ein schonender Umgang mit dem Inventar und dem Gebäude ist selbstverständlich. Beschädigungen sind den zuständigen Hausmeistern zu melden, damit eine zügige Reparatur erfolgt.

7. Feuerwerkskörper, Waffen und gefährliche Gegenstände
Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf dem gesamten Schulgelände erboten. Waffen jeder Art sind an der Schule verboten. Dazu gehören auch Messer, Abwehrsprays und Ähnliches. Das Werfen mit Schneebällen ist ebenfalls nicht gestattet.

8. Wertgegenstände
Wertgegenstände dürfen nicht in den Garderobenräumen oder in unbewacht abgestellten Taschen aufbewahrt werden. Auch Klassenräume sind kein sicherer Aufbewahrungsort für Wertgegenstände oder hohe Geldbeträge.

9. Smartphones, Handys, Tablets und elektronische Geräte
Das Mitbringen von Handys, Smartphones und Tablets ist erlaubt; diese dürfen in den Pausen und in den Freistunden benutzt werden. Mit Genehmigung der Lehrkraft dürfen diese Geräte auch im Unterricht benutzt werden. Für Schüler*innen ist die Nutzung von Handys, Smartphones, Tablets und ähnlicher Kommunikationsmittel während der Klassenarbeit und während der Prüfungen untersagt. Es sei denn, die Lehrkräfte erteilen hierfür eine Genehmigung. Ein Verstoß gilt als Täuschungsversuch und wird entsprechend geahndet. Gesundheitsgefährdende elektronische Geräte wie z. B. Laserpointer sind verboten. Lehrkräfte können die Genehmigung erteilen, dass Laserpointer mit der Klassifizierung 2 für Präsentationen im Unterricht und bei anderen Schulveranstaltungen verwendet werden.

10. Video-, Bild- und Tonaufnahmen
Es ist verboten, auf dem Schulgelände Mitschüler*innen, Lehrkräfte oder andere Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren oder von ihnen Videos anzufertigen.

11. Lernen am anderen Ort
Alle Schüler*innen sind verpflichtet, an Wandertagen, Schulausflügen und Exkursionen teilzunehmen. Es handelt sich dabei gemäß §11 Abs. 2 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein um verbindliche Schulveranstaltungen.

12. Verstöße
Soziale Konflikte werden in der Regel innerhalb der Klassengemeinschaft, mit der Klassenlehrkraft, der Schulsozialarbeiterin oder der Psychologin der Schule gelöst werden. Verstöße gegen die Schulordnung werden mit geeigneten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein belegt. Alle strafrechtlich relevanten Vergehen werden der Polizei zur Anzeige gebracht. Dies gilt auch für jegliche Weitergabe und dem Verdacht der Weitergabe von Drogen.

13. Notfälle
In Notfällen und bei Verletzungen aller Art ist sofort eine Lehrkraft und das Sekretariat unter der Telefonnummer 04551-963-18 zu verständigen. In dringenden Notfällen ist die Notfall-Nr. 112 direkt zu wählen! Das Sekretariat ist in jedem Fall zu informieren.

Die Schulordnung wurde auf der Pädagogischen Konferenz am 09.11.2020 beschlossen und tritt zum 01.02.2021 in Kraft.

gez. Schulleiter
Heinz Sandbrink

gez. Schülersprecher
Jonas von Foller