AV-SH (kooperativ)

Vordringliches Ziel der Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH) ist die Eingliederung der Jugendlichen in die Arbeitswelt. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung bilden somit den Schwerpunkt des Unterrichts. Eine enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft und der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit unterstützen dieses Bemühen.
In die AV-SH kann aufgenommen werden, wer die allgemeine Schulpflicht erfüllt hat und noch berufsschulpflichtig ist (d.h. zum Schuljahresbeginn noch nicht 18 Jahre alt ist). Die Anmeldefrist läuft grundsätzlich vom 1. Mai bis 31. Mai.

Die AV-SH ist eine einjährige Vollzeitmaßnahme. Berufsschulpflichtige Jugendliche, die keine Ausbildung und keine andere Bildungsmaßnahme aufgenommen haben, werden in den einjährigen Bildungsgang aufgenommen. Durch die Vermittlung von berufsorientierenden Kenntnissen und Fertigkeiten soll der Übergang in eine Berufsausbildung gefördert werden. Mehrere durch die Lehrkräfte und Coaches begleitete, verpflichtende Berufspraktika sollen einen Einblick in den beruflichen Alltag geben und führen häufig auch zu einem Ausbildungsvertrag.
Wir differenzieren nach Klassen ohne Abschluss, sowie nach dem Ersten und Mittleren Bildungsabschluss.
Der Unterricht in den allgemeinbildenden und berufsorientierenden Fächern wird von Lehrkräften durchgeführt, die auch die Klassen der Berufsschule unterrichten. Der fachpraktische Unterricht findet in den Werkstätten und Laboren der Berufsschule statt.

Die Inhalte aller Unterrichtsfächer sind auf die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung ausgerichtet. In den Fächern Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch werden die Kenntnisse aus der allgemeinbildenden Schule wiederholt und vertieft. In den Fächern Wirtschaft-/Politik und Fachtheorie liegt der Schwerpunkt auf Themen der Berufsausbildung bzw. des Berufslebens allgemein. Die Inhalte aller Unterrichtsfächer sind auf die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung ausgerichtet.

Die Berufsschulpflicht ist nach Ablauf der AV-SH erfüllt. Zum Abschluss des Bildungsganges erhalten die Jugendlichen – bei entsprechenden Leistungen – ein Abschlusszeugnis, das zukünftigen Bewerbungsunterlagen beigefügt werden kann. Schüler/Innen ohne Ersten Schulabschluss können sich im Laufe des Schuljahres für eine bevorzugte Aufnahme in das AVO qualifizieren, um dort den Ersten Schulabschluss zu erlangen.

Peter Pfirrmann
Tel.: 04551 9631-28
E-Mail: peter.pfirrmann@bbz-se.de

Die Anmeldeformulare und Infoblätter können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen.