Forstwirt/in

Das Berufsbild der Forstwirtin/des Forstwirtes verlangt Qualifikationen, die sich aus Schnittmengen naturwissenschaftlicher, mathematischer, technischer sowie wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Lerninhalte ergeben. Die Forstwirtin/der Forstwirt arbeitet nach Arbeitsaufträgen des Forstunternehmers oder Waldbesitzers bzw. seiner Beauftragten selbständig planend, vorbereitend und ausführend bei Eigenkontrolle. Ihr/Ihm obliegt die Durchführung praktischer Aufgaben, die zur Begründung, Erhaltung und Pflege der Wälder, zur Erzeugung und Ernte hochwertigen Holzes und anderer Walderzeugnisse erforderlich sind.

Die Auszubildenden sollen

  • die Einsicht zum nachhaltigen Umgang mit Naturressourcen gewinnen
  • Fähigkeiten und positive Einstellungen erwerben
  • die ihr Urteilsvermögen und ihre Handlungsfähigkeit wie – Bereitschaft im Team in beruflichen und außerberuflichen Bereichen vergrößern
  • Möglichkeiten und Grenzen der persönlichen Entwicklung durch Arbeit und Berufsausübung erkennen, damit sie mit Selbstverständlichkeit und
  • Verantwortungsfreude ihre Aufgaben erfüllen
  • durch persönlichen Einsatz den Betriebserfolg fördern
  • ihre Befähigung zur Weiterbildung ausschöpfen
  • sich der Spannung zwischen eigenen Ansprüchen und denen ihrer Mit- und Umwelt bewusst werden und bereit sein, auszugleichen und Spannungen zu ertragen
  • Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Vorbeugung gegen Berufskrankheiten anwenden
  • die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer von humanen und ergonomischen Gesichtspunkten bestimmter Arbeitsgestaltung berücksichtigen
  • mit der Berufsausbildung verbundene Umweltbelastungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Minderung ergreifen
  • bei der Arbeit verwendete Energien rationell einsetzen
  • sich selbständig und flexibel auf neue berufliche Anforderungen einstellen

Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Der Unterricht nach diesem Lehrplan wird in Form eines Blockunterrichtes erteilt und ist gemäß der geltenden Stundentafel strukturiert. Zusätzlich zum Unterricht findet die überbetriebliche Ausbildung an der Lehranstalt für Forstwirtschaft statt, die mit den Unterrichtsinhalten der Berufsschule und der betrieblichen Ausbildung abgestimmt ist.

Sven Jantzen

Tel.: 04551 95689-0
E-Mail: sven.jantzen@bbz-se.de