staatlich gepr. Wirtschafter/in des Landbaus

Die „staatlich geprüfte Wirtschafterin/ der staatlich geprüfte Wirtschafter des Landbaus“wird vorrangig als Betriebsleiter/In einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb führen. Hierbei handelt es sich in erster Linie im Betriebe mittlerer Größe, in denen das Management und die Arbeitserledigung in einer Hand organisiert sind.

Der „stattlich geprüfte Wirtschafter des Landbaus“, die „staatlich geprüfte Wirtschafterin des Landbaus“ muss u.a. in der Lage sein, selbstständig Probleme ihres/ seines Berufsbereiches bzw. Unternehmens zu erkennen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilen und Wege zur Problemlösung zu finden.

Nach der Rahmenvereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) über Fachschulen hat die Fachschule zum Ziel:

  • Zur Übernahme von Verantwortung und Führungstätigkeit zu qualifizieren
  • Sich an aktuellen Qualifikationsanforderungen der Arbeitswelt zu orieniteren
  • Studierfähigkeit zu vermitteln
  • Zur beruflichen Selbstständigkeit zu qualifizieren.

Angesichts weiterer Wachstumszwänge gewinnt auch der Einsatz betriebsfremder Arbeitskräfte an Bedeutung. Somit muss der Betriebsleiter/ die Betriebsleiterin über hinreichende Kompetenzen im Umgang und der Führung dieser Personen verfügen. Die fachschulische Weiterbildung setzt auf die Profilierung der gängigen Betriebszweige (z.B. Rindvieh/ Futterbau, Marktfrucht/ Veredelung) unter besonderer Berücksichtigung von Ökonomie, Ökologie, Management und Persönlichkeitsentwicklung.

Nach § 24 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes vermitteln Fachschulen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung durch Weiterbildung erweiterte berufliche Fachkenntnisse.
Neben dieser schulgesetzlichen Grundlage sind für die Fachschulen die in der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002) vereinbarten Ziele umzusetzen.
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Ebenso qualifiziert die fachschulische Weiterbildung für Arbeiten und Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene der Agrarverwaltung und in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten landwirtschaftsnahen Dienstleistungsbranchen unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Gesichtspunkte.

Sven Jantzen

Tel.: 04551 956890
sven.jantzen@bbz-se.de