Praxisintegrierte Ausbildung Erzieherin/Erzieher (PiA)

Die staatlich anerkannte Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) richtet sich vor allem an Bewerber*innen, die bereits berufliche Erfahrungen mitbringen und über 18 Jahre alt sind. Über die Aufnahme wird nach dem Schulzeugnis und dem Vorliegen eines Ausbildungsvertrages mit einer Kita-Träger Einrichtung entschieden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Fachschule für Sozialpädagogik am BBZ Bad Segeberg. Voraussetzung für einen Schulplatz ist ein Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung (Kita). Zum Zeitpunkt der Bewerbung an unserer Fachschule muss der Vertrag noch nicht vorliegen, hierfür ist eine Vorabbestätigung durch die zukünftige Kita ausreichend.

Für die Aufnahme zur PiA-Ausbildung an unserer Fachschule für Sozialpädagogik müssen Sie zu Schuljahresbeginn über 18 Jahre alt sein.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und
  • Abschluss in einem durch das Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder des Seearbeitsgesetzes anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Tischler/in, Bäcker/in, Verwaltungsfachangestellte/r) sowie der Abschluss der Berufsschule oder in einer vergleichbaren Ausbildung und einer einschlägigen Berufspraxis von mindestens 150h oder
  • eine einschlägige (soziale/pädagogische) Berufstätigkeit von drei Jahren

oder

  • Abitur/ Fachhochschulreife sowie
  • ein einschlägiges Praktikum von mindestens 150h.
    Auf die Zeiten des Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste mit sozialpädagogischen Tätigkeiten auf der Grundlage von Bundesgesetzen (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst) angerechnet.

Persönliche Aufnahmevoraussetzungen:

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate bei Schulantritt ist (Bitte erst im Laufe des Monats Juni beantragen!). Die Aufnahme ist abzulehnen, wenn aus dem Führungszeugnis ersichtlich ist, dass die Bewerberin/der Bewerber für die angestrebte Ausbildung nicht geeignet ist.
  • Nachweis über die Masernschutzimpfung/-immunität.
  • Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs.
  • Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz; diese kann auch im Verlauf des Bildungsgangs vorgenommen werden.

Weitere Anmerkungen:
Die Aufnahmevoraussetzungen sind in § 11 FSVO festgelegt. Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, kann die Schule für das Aufnahmeverfahren darüber hinaus gehende Kriterien nach dem Prinzip der Bestenauslese im zuständigen Gremium beschließen, nach welchen die Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen sind.

Die Aufnahmevoraussetzungen müssen am ersten Schultag erfüllt sein. Falls Bewerberinnen oder Bewerber am ersten Schultag aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, diese noch nicht nachweisen können, erhalten sie einen Bescheid über die Aufnahme, der mit der auflösenden Bedingung zu versehen ist, dass das Schulverhältnis endet, sofern aus den unverzüglich nachzureichenden Unterlagen ersichtlich ist, dass die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und führt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“. Zugleich wird die Hochschulzugangsberechtigung erworben.

Sie schließen einen Schulvertrag mit der Fachschule für Sozialpädagogik am BBZ Bad Segeberg ab. Der Schulbesuch ist kostenfrei. Weitere Informationen sind dem Aufnahmeantrag zu entnehmen.

  • Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Kita-Träger (Praxisstelle) ab.
  • Die Ausbildung findet parallel an der Schule und in der Praxisstelle statt
  • Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Träger
  • Die Ausbildung geschieht in enger Verbindung der beiden Lernorte Fachschule und Praxisstelle

Praxisstellen finden Sie hier („Liste aller Kitas im Kreis Segeberg“).

Die Ausbildung an der Fachschule findet über die gesamten drei Jahre im Umfang von 2.600 Unterrichtsstunden (durchschnittlich etwa 22 Wochenstunden) statt. Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 2.000 Stunden. Jedes der drei Ausbildungsjahre umfasst theoretische und praktische Anteile, die entweder wochenweise im Block oder an zwei Tagen pro Woche in der Praxiseinrichtung und in der Regel an drei Tage pro Woche in der Fachschule des BBZ Bad Segeberg absolviert werden. Grundlage für die Ausbildungsinhalte an der Fachschule ist der Lehrplan in der jeweils gültigen Fassung.

Fachrichtungsbezogener Lernbereich (1840 Unterrichtsstunden bezogen auf drei Jahre)

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln.
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten.
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern.
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten.
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.
  • Zusätzlich gibt es einen Wahlpflichtbereich mit 400 Unterrichtsstunden

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich (360 Unterrichtsstunden)

  • Deutsch/ Kommunikation mit Sprachbildung
  • Naturwissenschaft und Technik und
  • Wirtschaft/Politik

(Änderungen vorbehalten)
Grundsätzlich ist die Ausbildung kostenfrei, jedoch fallen Kosten für den kreativen Bereich, Lern- und Arbeitsmittel, ggf. für Literatur, Klassenfahrten und besondere Schulveranstaltungen an. Aufgrund der Durchführung von Praktika können außerdem Kosten für Bescheinigungen, Belehrungen (Erste-Hilfe-Kurs, Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis o. ä.) entstehen. Für Kopier-, Papier- und Druckkosten wird ein Kostenbeitrag von z.Z. 5,00€/Jahr erhoben. In den ersten Schulwochen wird die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung erwartet, hierfür entstehen Kosten in Höhe von ca. 150,00€.

Der Träger zahlt in Anlehnung an den Tarifvertrag (TVAöD) –besonderer Teil Pflege- über drei Jahre eine Ausbildungsvergütung. Diese beträgt derzeit im Monat:
1. Jahr 1.190,00 €
2. Jahr 1.252,00 €
3. Jahr 1.353,00 €

Es gilt Urlaub statt Schulferien. Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf Urlaub nach den geltenden gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen. Der Jahresurlaub kann nur in den Ferien genommen werden.

Anmeldeunterlagen

  • Aufnahmebogen des BBZ Bad Segeberg
  • Bewerbungsschreiben mit Adresse, Telefon, E-Mail
  • Lebenslauf mit Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Schulausbildung
  • Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses und des Prüfungszeugnisses / Gesellenbrief oder Nachweis einer anderen Qualifikation oder Vorlage der Originale im Schulbüro.
  • Nachweis der einschlägigen Berufspraxis von mindestens 150h
  • Zeugnis Ihres Schulabschlusses als beglaubigte Kopie oder Vorlage der Originale im Schulbüro
  • Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: lehren, lernen, beurteilen“ vorzulegen.
  • Ausbildungsvertrag der Kindertageseinrichtung (Kita) oder ein Vorvertrag sowie Adresse des Trägers Ihrer geplanten Einrichtung

Soweit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, ist das Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse das Bewerbungszeugnis.

Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung keine Bewerbungsmappen! Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.

Anmeldeschluss ist der 28. Februar.

Senden uns die Unterlagen per Post an die nachfolgende Adresse:

BBZ Bad Segeberg
Fachschule Sozialpädagogik
Bewerbung PiA
Burgfeldstraße 56
23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551-9631-0

Für nähere Informationen steht Martina Siebert, Abteilungsleiterin, gern zur Verfügung:
E-Mail: martina.siebert@bbz-se.de

Bitte reichen Sie nur Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen oder Schnellhefter. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichten wir alle Papiere. Sie erhalten Ihre Unterlagen nicht zurück. Wir geben Ihnen auf jeden Fall eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.