Dreijährige Fachschule

Erzieherinnen und Erzieher arbeiten hauptsächlich in Kindergärten, Kinderkrippen sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, Grund- und Förderschulen oder Internate.

Der Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“.

Die Vollzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher dauert drei Jahre. Sie vermittelt eine umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz, die zu selbständigem, reflektiertem und konzeptionellem Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern befähigt.

Die Ausbildung besteht aus einem hohen Praxisanteil von etwa 40 Wochen, der in sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten ist.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Mittlerer Schulabschluss (MSA) und
  • Abschluss in einem durch das Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder des Seearbeitsgesetzes anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Tischler/in, Bäcker/in, Verwaltungsfachangestellte/r) sowie der Abschluss der Berufsschule oder

in einer vergleichbaren Ausbildung und einer einschlägigen Berufspraxis von mindestens 150h oder

  • eine einschlägige (soziale/pädagogische) Berufstätigkeit von drei Jahren oder 
  • Abitur/ Fachhochschulreife und
  • ein einschlägiges Praktikum von mindestens 150h. Auf die Zeiten des Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste mit sozialpädagogischen Tätigkeiten auf der Grundlage von Bundesgesetzen (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst) angerechnet.

Auf die Zeiten des Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste mit sozialpädagogischen Tätigkeiten auf der Grundlage von Bundesgesetzen (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst) angerechnet.

Persönliche Aufnahmevoraussetzungen:

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate bei Schulantritt ist (Bitte erst im Laufe des Monats Juni beantragen!). Die Aufnahme ist abzulehnen, wenn aus dem Führungszeugnis ersichtlich ist, dass die Bewerberin/der Bewerber für die angestrebte Ausbildung nicht geeignet ist.
  • Nachweis über die Masernschutzimpfung/-immunität.
  • Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs.
  • Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz; diese kann auch im Verlauf des Bildungsgangs vorgenommen werden.

Weitere Anmerkungen:

Die Aufnahmevoraussetzungen sind in § 11 FSVO festgelegt. Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, kann die Schule für das Aufnahmeverfahren darüber hinaus gehende Kriterien nach dem Prinzip der Bestenauslese im zuständigen Gremium beschließen, nach welchen die Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen sind.

Die Aufnahmevoraussetzungen müssen am ersten Schultag erfüllt sein. Falls Bewerberinnen oder Bewerber am ersten Schultag aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, diese noch nicht nachweisen können, erhalten sie einen Bescheid über die Aufnahme, der mit der auflösenden Bedingung zu versehen ist, dass das Schulverhältnis endet, sofern aus den unverzüglich nachzureichenden Unterlagen ersichtlich ist, dass die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Anmeldeunterlagen

  • Aufnahmebogen des BBZ Bad Segeberg
  • Lebenslauf mit Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Schulausbildung
  • Schullaufbahn- und ggf. Berufslaufbahnbeschreibung Beschreibung sozialpädagogischer Erfahrungen (z.B. FSJ, BFD)
  • Nachweis der einschlägigen Berufspraxis von mindestens 150h
  • Beglaubigte Kopie der geforderten Zeugnisse (Abschluss MSA/FHR/Abitur; Berufsschule und ggf. Berufsabschluss / Prüfungszeugnis / Gesellenbrief) oder Vorlage der Originale im Schulbüro.
  • Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: lehren, lernen, beurteilen“ vorzulegen.
  • Soweit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, ist das Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse das Bewerbungszeugnis. Ein besseres Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden dann in ein Nachrückverfahren des Bewerbungs-verfahrens aufgenommen.

Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung keine Bewerbungsmappen! Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.

Anmeldeschluss ist der 28. Februar.

Der Bildungsgang schließt nach drei Jahren mit einer Hausarbeit und einer staatlichen Prüfung ab. Mit der Abschlussprüfung erlangen unsere Schülerinnen und Schüler den Berufsabschluss „staatlich geprüfte/ geprüfter Erzieher/-in. Durch den Abschluss qualifizieren sich die Absolventinnen und Absolventen für den Berufseinstieg und erlangen eine Hochschulzulassungsberechtigung.

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln

Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen gestalten

Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen

Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.


Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

Deutsch/ Kommunikation mit Sprachbildung

Politik / Wirtschaft

Naturwissenschaft und Technik

Martina Siebert
Tel.: 04551 9631-27
E-Mail: martina.siebert@bbz-se.de

Die Anmeldeformulare und Infoblätter können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen.