Fachrichtung Sozialpädagogische Assistent/innen (3 Jahre)
Mit dem Besuch der BFS III SPA haben Schülerinnen und Schüler mit einem ersten allgemeinbildenden Abschluss (ESA) die Chance, in drei Jahren den Beruf zur/ zum Sozialpädagogischen Assistentin/-en zu erwerben. Bei einem Zeugnisdurchschnitt von mindestens 3,0 und einem nachgewiesenen fünfjährigen Englischunterricht mit der Note „ausreichend“ oder durch die Vorlage eines in Schleswig-Holstein anerkannten Fremdsprachenzertifikates in Englisch auf dem Niveau B1 GER oder höher kann zusätzlich der mittlere Bildungsabschluss (MSA) erworben werden.
Persönliche Aufnahmevoraussetzungen:
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate bei Schulantritt ist (Bitte erst im Laufe des Monats Juni beantragen!). Die Aufnahme ist abzulehnen, wenn aus dem Führungszeugnis ersichtlich ist, dass die Bewerberin/ der Bewerber für die angestrebte Ausbildung nicht geeignet ist.
- Nachweis über die Masernschutzimpfung/ -immunität.
- Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs.
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz; diese kann auch im Verlauf des Bildungsgangs vorgenommen werden.
Weitere Anmerkungen:
Die Aufnahmevoraussetzungen sind in §2 der BFSVO festgelegt. Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, kann die Schule für das Auswahlverfahren darüber hinaus gehende Kriterien nach dem Prinzip der Bestenauslese im zuständigen Gremium beschließen, nach welchen die Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen sind.
Die Aufnahmevoraussetzungen müssen am ersten Schultag erfüllt sein. Falls Bewerberinnen und Bewerber am ersten Schultag aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, diese noch nicht nachweisen können, erhalten sie einen Bescheid über die Aufnahme, der mit der auflösenden Bedingung zu versehen ist, dass das Schulverhältnis endet, sofern aus den unverzüglich nachzureichenden Unterlagen ersichtlich ist, dass die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Während der dreijährigen Ausbildungszeit werden neben allgemeinbildenden Unterrichtsfächern, wie z.B. Deutsch/ Kommunikation, Wirtschaft/ Politik, Englisch und Mathematik vertiefende Inhalte aus den beruflichen Handlungsfeldern der/ des sozial-pädagogischen Assistentin/ -en vermittelt. Dies geschieht durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis, einen hohen Praxisanteil (mindestens 640 Stunden Praxiszeit in Einrichtungen) und den fächerübergreifend angelegten Projekten.
Der Bildungsgang schließt nach 3 Jahren mit einer staatlichen Prüfung ab. Mit der Abschlussprüfung erlangen unsere Schülerinnen und Schüler den Berufsabschluss „staatliche geprüfte/ geprüfter sozialpädagogische/ r Assistent/ in“. Der Abschluss qualifiziert sowohl für den Berufseinstieg als auch für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zum/ zur Erzieher/ in). Auch ist es möglich den mittleren Schulabschluss zu erwerben.
- Aufnahmebogen des BBZ Bad Segeberg
- Lebenslauf mit Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Schulausbildung
- Zeugnis Ihres ersten allgemeinbildenden Abschlusses als beglaubigte Kopie oder Vorlage der Originale im Schulbüro
Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung keine Bewerbungsmappen! Die Entscheidung wird der Bewerberin/ dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.
Anmeldeschluss ist der 28. Februar.
Dorothee Schrader
Tel.: 04551 9631-25
E-Mail: Dorothee.Schrader@bbz-se.de