Schutzkonzepte

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Ein sicherer Ort für alle

Schutzkonzept BBZ Bad Segeberg

Schulen haben nicht nur einen Bildungs-, sondern auch Erziehungsauftrag, in dem Zusammenhang sie neben der Wissensvermittlung auch zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Die Entfaltung der Persönlichkeit bedarf eines sicheren Rahmens, weshalb der Schutzauftrag ein immanenter Bestandteil der Aufgaben von Schule sein muss, der in der Entwicklung von Schutzkonzepten mündet. In unserem Selbstverständnis als Schule verstehen wir uns als Schutzraum, der aktiv zu der Kompetenzentwicklung der Lernenden beiträgt, Gewalt zu erkennen, zu verhindern und ggf. anzuzeigen.

Seit 2021 sind alle Schulen in Schleswig-Holstein gemäß § 4 Abs. 11 SchulG gesetzlich verpflichtet, über ein Präventions-und Interventionskonzept insbesondere zu Gefährdungen im Zusammenhang mit sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt zu verfügen[1]. Hintergrund dieser gesetzlich geforderten Schutzkonzepte sind die steigenden Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt betroffen sind.

Im Folgenden wird das Schutzkonzept des BBZ Bad Segeberg vorgestellt.

 


[1] Landesvorschriften und Landesrechtsprechung (2024): Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) Vom 24. Januar 2007, https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SchulGSH2007V56P4,  Zugriff am 25.4.25

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Intervention

Aufarbeitung & Rehabilitation

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Qualitätsentwicklung, Nachhaltigkeit & Evaluation

Kontakt

Bei Fragen zum Schutzkonzept kontaktiere uns gern über:

ag-schutzkonzept@bbz-se.de

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