Zweijährige Fachschule
„Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“.
Die verkürzte Vollzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher dauert zwei Jahre. Sie erweitert die bereits in der BFS III SPA erworbene Handlungskompetenz umfassend und befähigt zu selbständigem, reflektiertem und konzeptionellem Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
Aufnahmevoraussetzungen:
Mittlerer Schulabschluss (MSA) und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialpädagogischer Assistent bzw. Assistentin.
Persönliche Aufnahmevoraussetzungen:
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate bei Schulantritt ist (Bitte erst im Laufe des Monats Juni beantragen!). Die Aufnahme ist abzulehnen, wenn aus dem Führungszeugnis ersichtlich ist, dass die Bewerberin/der Bewerber für die angestrebte Ausbildung nicht geeignet ist.
- Nachweis über die Masernschutzimpfung/-immunität.
- Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs.
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz; diese kann auch im Verlauf des Bildungsgangs vorgenommen werden.
Weitere Anmerkungen:
Die Aufnahmevoraussetzungen sind in § 11 FSVO festgelegt. Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, kann die Schule für das Aufnahmeverfahren darüber hinaus gehende Kriterien nach dem Prinzip der Bestenauslese im zuständigen Gremium beschließen, nach welchen die Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen sind.
Die Aufnahmevoraussetzungen müssen am ersten Schultag erfüllt sein. Falls Bewerberinnen oder Bewerber am ersten Schultag aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, diese noch nicht nachweisen können, erhalten sie einen Bescheid über die Aufnahme, der mit der auflösenden Bedingung zu versehen ist, dass das Schulverhältnis endet, sofern aus den unverzüglich nachzureichenden Unterlagen ersichtlich ist, dass die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Neben der Qualifizierung in der Fachschule sollte ein institutionalisiertes, gut ausgebautes System der Weiterbildung die Möglichkeit bieten, Kompetenzen für spezielle oder neue Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu erwerben, die mit entsprechenden Zertifikaten versehen werden können. Auch hier legen der Lehrplan und die Verordnung erste Grundlagen.
- Anmeldebogen des BBZ Bad Segeberg
- Lebenslauf mit Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Schulausbildung
- Zeugnis Ihres Abschlusses der Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten / Sozialpädagogischen Assistentin als beglaubigte Kopie oder Vorlage der Originale im Schulbüro
Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung keine Bewerbungsmappen! Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.
Anmeldeschluss ist der 28. Februar.
Martina Siebert
Tel.: 04551 9631-27
E-Mail: martina.siebert@bbz-se.de