Berufliches Gymnasium Informationen

Sowohl am allgemeinbildenden Gymnasium als auch am Beruflichen Gymnasium verfolgt man das gleiche Ziel: den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Grundsätzlich berechtigt dieser Abschluss zum Studium an jeder Hochschule oder Universität in Deutschland, und zwar in jeder erdenklichen Fachrichtung.
Einen wesentlichen Unterschied zum allgemeinbildenden Gymnasium bildet der schwerpunktbezogene Unterricht. Am Beruflichen Gymnasium in Bad Segeberg kann man die Fachrichtungen Gesundheit und Soziales, Wirtschaft und Technik wählen. Durch die Wahl der Fachrichtung legt man seine berufsbezogenen Unterrichtsschwerpunkte und Interessen fest. Zwar schafft man sich mit der Entscheidung für eine Fachrichtung eine gute bzw. bessere Grundlage für Studiengänge mit dieser oder ähnlicher Zielrichtung, aber man kann nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auch jede andere Studienrichtung auswählen. So kann jede Absolventin und jeder Absolvent des Beruflichen Gymnasiums ganz unabhängig von der gewählten Fachrichtung später beispielsweise ein Technik-, Medizin- oder Lehramtsstudium u.v.m. aufnehmen.

Aufnahmevoraussetzung für den Besuch des Beruflichen Gymnasiums ist ein Mittlerer Schulabschluss, dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist. Außerdem gilt: In den drei Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (meistens Englisch) muss eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt worden sein.
Sollten die genannten Anforderungen von Ihnen voraussichtlich nicht erfüllt werden, können Sie bzw. Ihre Eltern einen Antrag für den Übergang in die Oberstufe des BG stellen, den die Klassenkonferenz der abgebenden (Gemeinschafts-)Schule befürworten kann, sofern Ihre bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und das Lernverhalten eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe erwarten lassen. Außerdem gilt für die mögliche Befürwortung durch die Klassenkonferenz, dass eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt worden ist.
Des Weiteren Schülerinnen und Schüler, die an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium in Schleswig-Holstein in die Oberstufe versetzt worden sind.
Schülerinnen und Schüler einer Kooperationsschule werden bei Notengleichheit vorrangig aufgenommen. Wer von einer Nichtkooperationsschule kommt und bessere Noten hat als eine Bewerberin und ein Bewerber von einer Kooperationsschule, erhält den Vorzug. Lediglich bei Notengleichheit gilt die verpflichtende Aufnahme der Schülerin und des Schülers der Kooperationsschule.
Nähere Informationen erteilen die Beruflichen Gymnasien in Schleswig-Holstein. Ein entsprechendes Verzeichnis finden Sie im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de auf dem Pfad: Schulische Bildung, Berufsbildende Schulen.

Wichtig für die Bewerbung ist vor allem die Einhaltung der Bewerbungsfrist. Diese endet am 28. Februar. Alle Gymnasiasten können sich direkt am BBZ Bad Segeberg für das Berufliche Gymnasium bewerben. Das Anmeldeformular und ein Infoblatt findet man im Downloadbereich der Schulhomepage oder im Sekretariat des BBZ.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 28. Februar an das Berufsbildungszentrum Bad Segeberg, Theodor-Storm-Straße 9-11, 23795 Bad Segeberg Es sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf und
  • eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses des Abschlussjahrgangs der derzeit besuchten Schule bzw. das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Die Dauer des Schulbesuchs beträgt in der Regel drei und bei einer Wiederholung höchstens vier Jahre. Darüber hinaus kann eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Schulbesuch in einer gymnasialen Oberstufe wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.
Am Ende der Jahrgangsstufe 12 wird die Fachhochschulreife (schulischer Teil) zuerkannt, wenn entsprechende Leistungen erbracht wurden. Die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule setzt zusätzlich die Absolvierung einer praktischen Tätigkeit voraus. Diese wird durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein einjähriges Praktikum, ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst nachgewiesen.

Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr und endet in der Regel um 14.45 Uhr und findet überwiegend im Klassenverband statt.

Carsten Meinke
Tel.: 04551 9631-73
E-Mail: carsten.meinke@bbz-se.de